{"id":807,"date":"2015-03-18T10:15:19","date_gmt":"2015-03-18T09:15:19","guid":{"rendered":"https:\/\/rakuskopraca.sk\/ihre-krankenversicherung-und-der-europaeische-krankenversicherungsausweis\/"},"modified":"2015-03-30T10:16:12","modified_gmt":"2015-03-30T08:16:12","slug":"ihre-krankenversicherung-und-der-europaische-krankenversicherungsausweis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/rakuskopraca.sk\/de\/ihre-krankenversicherung-und-der-europaische-krankenversicherungsausweis\/","title":{"rendered":"Ihre Krankenversicherung und der Europ\u00e4ische Krankenversicherungsausweis"},"content":{"rendered":"<p>Das Land, das f\u00fcr Ihre Sozialversicherung einschlie\u00dflich Ihrer Krankenversicherung haftet, wird in der EU nach Ihrer Wirtschaftsaktivit\u00e4t und Ihrem Aufenthaltsort und nicht nach Ihrer Staatsb\u00fcrgerschaft bestimmt. Vergewissern Sie sich, dass es Ihnen bekannt ist, welches Sozialversicherungssystem f\u00fcr Sie zutreffend ist. Das Land, in dem Sie versichert werden, k\u00f6nnen Sie selbst nicht w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Leistungsunterschiede<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Die EU-L\u00e4nder legen ihre eigenen Regeln bez\u00fcglich der Anspr\u00fcche auf Sozialleistungen fest. Zum Beispiel in dem Fall, wenn Sie die h\u00e4usliche medizinische Betreuung in dem Land beantragen, in dem Sie sich im Moment aufhalten, werden Sie h\u00f6chstwahrscheinlich nicht denselben Anspruch auf Leistungen und Preise haben, wie es in Ihrem Heimatland ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Krankenversicherung im Falle kurzfristiger Aufenthalte<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Wenn Sie w\u00e4hrend Ihres zeitweiligen Auslandsaufenthalts unerwartet krank werden, z.B. w\u00e4hrend des Urlaubs, der Dienstreise oder des Studiums, haben Sie als EU-B\u00fcrger Anspruch auf medizinische Betreuung, die nicht bis zu Ihrer R\u00fcckkehr ins Heimatland warten kann. Sie verf\u00fcgen \u00fcber gleiche Rechte auf medizinische Betreuung wie die Versicherten in dem gegebenen Land.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>W\u00e4hrend aller Auslandsreisen sollten Sie Ihren Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweis dabei haben. Dieser Ausweis ist physischer Nachweise Ihrer Versicherung in einem EU-Land und vereinfacht den Zahlungs- und Kostenersatzprozess.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sollten Sie \u00fcber keinen Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweis verf\u00fcgen oder ihn nicht anwenden k\u00f6nnen (im Falle einer privaten medizinischen Betreuung), darf Ihnen die Betreuung nicht abgelehnt werden. Es ist jedoch m\u00f6glich, dass Sie f\u00fcr die Betreuung im Voraus bezahlen m\u00fcssen, wobei Ihre Kosten erst nach der R\u00fcckkehr ins Heimatland ersetzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Es bestehen gro\u00dfe Unterschiede in der Vorgehensweise bei einer <strong>nicht geplanten medizinischen Betreuung <\/strong>(im Falle einer unerwarteten Krankheit) und <span style=\"text-decoration: underline;\">einer geplanten medizinischen Betreuung <\/span>(im Falle einer gezielten Auslandsreise zwecks medizinischer Betreuung).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Wie kann man den Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweis erlangen<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p>In manchen L\u00e4ndern wird der Europ\u00e4ische Krankenversicherungsausweis zusammen mit der inl\u00e4ndischen Versicherungskarte ausgestellt. In einigen L\u00e4ndern muss er gesondert beantragt werden. Seine Ausstellung sollte kostenlos sein. Sie sollten ihn kostenlos in Ihrer <span style=\"text-decoration: underline;\">Krankenversicherungsanstalt <\/span>noch vor Ihrer Auslandsreise bekommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich der Nutzung des Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweises:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Nicht-EU-B\u00fcrger k\u00f6nnen den Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweis bei medizinischer Betreuung in D\u00e4nemark nicht benutzen<\/li>\n<li>Kroatische Staatsb\u00fcrger k\u00f6nnen den Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweis nicht in der Schweiz benutzen<\/li>\n<li>Der Ausweis deckt <strong>weder Rettungskosten noch Repatriierung<\/strong>. Er deckt auch nicht den Transport aus dem Ausland ins Heimatland im Falle einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalls. Zur Deckung dieser Ausgaben braucht man eine<\/li>\n<li>Der Ausweis deckt weder Kosten einer privaten medizinischen Betreuung noch Kosten in Verbindung mit <span style=\"text-decoration: underline;\">geplanter medizinischer Behandlung<\/span> in einem anderen EU-Land.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit dem Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweis haben Sie Anspruch auf medizinische Betreuung und Kostenersatz unter gleichen Bedingungen wie die B\u00fcrger des gegebenen Landes, in dem Sie sich befinden. Wenn die Betreuung f\u00fcr die einheimischen B\u00fcrger kostenlos ist, brauchen Sie auch nicht zu zahlen. Wenn f\u00fcr die Behandlung bezahlt werden muss, k\u00f6nnen Sie bei der inl\u00e4ndischen Institution Ihren Kostenersatz bereits w\u00e4hrend Ihres Aufenthalts in dem gegebenen Ausland beantragen, oder Sie stellen den Antrag auf Kostenersatz bei Ihrer Krankenversicherung erst nach Ihrer R\u00fcckkehr ins Heimatland. Ihre Kosten werden nach den g\u00fcltigen Regelungen und Tarifs\u00e4tzen des Landes, in dem Sie betreut wurden, ersetzt. Entweder bekommen Sie den vollen Kostenersatz oder sie m\u00fcssen Geb\u00fchren bezahlen, die auch von den Patienten laut den Regelungen des gegebenen Landes, in dem Sie betreut wurden, getragen werden m\u00fcssen.\u00a0\u00a0 Ihre Versicherung kann eventuell laut ihren eigenen Regelungen \u00fcber den Ersatz der gesamten Summe entscheiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Ohne Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweis<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Sollten Sie \u00fcber keinen Europ\u00e4ischen Krankenversicherungsausweis verf\u00fcgen oder ihn nicht anwenden k\u00f6nnen (im Falle einer privaten medizinischen Betreuung, die nicht Bestandteil des europ\u00e4ischen Systems ist), ist es m\u00f6glich, dass Sie f\u00fcr die medizinische Betreuung bezahlen m\u00fcssen und erst nach Ihrer R\u00fcckkehr ins Heimatland den Kostenersatz beantragen k\u00f6nnen. Dieses gilt sowohl f\u00fcr \u00f6ffentliche als auch f\u00fcr private Betreuungsanbieter. Die Bedingungen werden jedoch unterschiedlich sein:<\/p>\n<ul>\n<li>ersetzt werden nur Behandlungskosten, auf die Sie auch zu Hause Anspruch haben w\u00fcrden<\/li>\n<li>ersetzt werden jedoch nur Kosten bis zu der H\u00f6he, die den Kosten f\u00fcr gegebenen Behandlung in Ihrem Heimatland entsprechen, was auch weniger sein kann, als Sie f\u00fcr die Betreuung tats\u00e4chlich bezahlt haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sollten Sie eine dringende Behandlung ben\u00f6tigen, kann Ihre Krankenversicherung mittels Faxbericht oder E-Mail Ihre Krankenversicherung best\u00e4tigen. Damit k\u00f6nnen Sie der Zahlung im Voraus vorbeugen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Rechtsvorschriften der EU bez\u00fcglich der gegebenen Problematik:<\/p>\n<ul>\n<li>Richtlinie 2011\/24\/EU \u00fcber Anwendung von Patientenrechten bei gesundheitlicher Betreuung im Ausland<\/li>\n<li>Anordnung Nr. 987\/2009, mit der das Vorgehen der Aus\u00fcbung der Anordnung Nr. 883\/2004 \u00fcber Koordination der Sozialsysteme festgelegt wird<\/li>\n<li>Anordnung Nr. 883\/2004 \u00fcber Koordination der Sozialsysteme<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/europa.eu\/index_sk.htm\">https:\/\/europa.eu\/index_sk.htm<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Land, das f\u00fcr Ihre Sozialversicherung einschlie\u00dflich Ihrer Krankenversicherung haftet, wird in der EU nach Ihrer Wirtschaftsaktivit\u00e4t und Ihrem Aufenthaltsort und nicht nach Ihrer Staatsb\u00fcrgerschaft bestimmt. 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