Haben Sie sich entschieden, im Ausland zu arbeiten und es ist Ihnen nicht klar, was alles Sie erledigen sollten?

 

Wenn für Sie der Rundgang durch Ämter aller Art und Ausfüllen von Formularen stressig ist, empfehlen wir Ihnen, sich auf eine professionelle Agentur zu verlassen, die für Sie alles erledigt. Eine der größten auf dem slowakischen Markt die die Agentur ATENA – PERSONAL CONSULTING s.r.o. . Wir beraten Sie in diesem Artikel, woran Sie denken und welche Formalitäten sie erledigen sollten, damit Ihr Aufenthalt im Ausland angenehm und erfolgreich ist.

 

Listen von Dokumenten, die Sie mitnehmen sollten

 

  • prüfen Sie, ob Sie über einen gültigen Personalausweis verfügen
  • stellen Sie fest, welche Genehmigungen (im Zusammenhang mit Aufenthalt und Arbeit) Sie in dem Land betreffen, in dem Sie arbeiten und leben wollen
  • Auszug aus dem Strafregister, der amtlich übersetzt werden soll
  • Jegliche rechtliche Dokumente, die Ihren Familienstand belegen, z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.
  • Lassen Sie sich, am besten mittels einer erfahrenen Arbeitsagentur, den Arbeitsvertrag sichern. Die überprüft oder sichert für Sie Arbeitsbedingungen, Gehaltshöhe, Art der Gehaltsauszahlung, Zahlung von Pflichtabgaben, Einsatzort, Art der auszuübenden Tätigkeit, Länge des Arbeitsverhältnisses u.ä.
  • Originaldokumente, die Ihre Berufserfahrungen im Fach belegen (Tätigkeit und Länge), genauso amtlich übersetzt
  • Originalfassung von Diplomen und Zertifikaten, die Ihre fachliche Qualifizierung nachweisen, genauso amtlich übersetzt
  • Die Agentur kann für Sie auch erfahren, ob es nötig ist, Ihre fachliche Qualifizierung auf dem Gebiet des Landes, in dem Sie die Tätigkeit laut Ihrer Qualifizierung ausüben wollen, anerkannt werden muss
  • Führerschein, der auf dem Gebiet des gewählten Landes gültig ist
  • Ein Gegenwartsfoto (meistens in der Passfotogröße)
  • Amtliche Übersetzung Ihrer Ausbildungszeugnisse oder Nachweise über erworbene Qualifizierung kann auch von der Agentur übernommen werden, wenn Sie die Agentur damit beauftragen

 

Formalitäten, die erfüllt werden sollen

 

Informieren Sie alle zuständigen Institutionen über Ihr Vorhaben, ins Ausland zu fahren. Denken Sie daran, dass Sie vor Ausreise Ihre Meldepflicht gegenüber solchen Institutionen, wie Kranken- und Sozialversicherung haben. Auch diese Handlungen können von der von Ihnen ausgewählten Arbeitsagentur übernommen werden.

 

  • überprüfen Sie, ob Ihre Familie und alle wichtigen Institutionen Ihren neuen Kontakt haben und sichern Sie, dass Ihnen die Post auf die neue Adresse zugeschickt wird.
  • Nehmen Sie eine Geldreserve für den ersten Monat im Ausland, bzw. für die Rückkehr ins Heimatland mit
  • Jede professionelle Personalagentur gewährleistet für Sie im Rahmen ihrer Serviceleistungen den Transport. Einige Agenturen, wie z.B. die ATENA-PERSONAL CONSULTING s.r.o. sogar von dem von Ihnen angegebenen Ort der Abholung.

 

Sozialleistungen

 

Zum Bestandteil der Erledigung gehört auch die Anmeldung ins Sozialversicherungssystem des gegebenen Landes. In vielen Ländern der EU, also auch in Österreich, ist die Registrierung in Sozialfonds obligatorisch. Damit in diesem Bereich internationale Zusammenarbeit gewährleistet werden kann, werden im Rahme der EU sog. E-Formulare verwendet. Diese Formulare enthalten alle Informationen, die zur Feststellung und Bestätigung des Anrechts auf Sozialleistungen notwendig sind. Noch bevor Sie aus der SR ausreisen, ist es empfehlenswert, diese Formulare bei den zuständigen Ämtern – bei der Sozialversicherung zu ersuchen. Diese sollen dann in der örtlich zuständigen Institution vorgelegt werden (nach dem Wohnort oder dem Ort des vorübergehenden Aufenthalts). Auch in diesem Bereich kann Ihnen die professionelle Personalagentur behilflich sein.

 

Gesundheitliche Betreuung

 

  • wenn Sie in einem EU-Land, in dem Sie sich nur zeitweilig aufhalten, plötzlich erkranken oder einen Unfall haben, haben Sie Anspruch auf gesundheitliche Betreuung. Vor der Ausreise ist es jedoch notwendig, die zuständige Krankenversicherungsanstalt zu besuchen, die Ihnen bestätigte vorgeschriebene EU-Formulare ausstellt: E 106 SK, E 109 SK, E 120 SK, E 121 SK, E 112 SK usw., sog. Anspruchsbelege. Aufgrund dieser Formulare haben Sie Anspruch auf Kostendeckung für medizinische Betreuung, die Ihnen im Wohnort gewährleistet wird, im vollen Umfang durch die slowakische Krankenversicherung.
  • Zur Erleichterung der Gewährleistung notwendiger medizinischer Betreuung lohnt es sich, den Europäischen Krankenversicherungsausweis oder ein Ersatzzertifikat zum Europäischen Krankenversicherungsausweis zu haben, in dem bestätigt wird, dass Sie im Krankenversicherungssystem eines EU-Landes eingetragen sind. Mit Hilfe des Ausweises wird es ermöglicht, sofortige medizinische Betreuung in dem Land, in dem Sie sich zeitweilig aufhalten, zu bekommen.
  • Die Gewährleistung der medizinischen Betreuung in einzelnen Mitgliedstaaten verlangt die Mitbeteiligung des Versicherten. Aus diesem Grund kann von Ihnen die Barzahlung gefordert werden. Wenn Sie einer eventuellen Barzahlung vorbeugen wollen, empfehlen wir Ihnen, noch vor der Ausreise eine kommerzielle Versicherung abzuschließen.
  • Wenn Sie Medikamente nehmen, die auf ärztliche Verschreibung gebunden sind, oder wenn Sie an chronische Erkrankungen leiden, vergessen Sie nicht, vor der Ausreise Ihren Arzt zu besuchen und sich Medikamentenreserven zu machen.
  • Die Rückzahlung von Kosten für medizinische Betreuung können Sie noch während Ihres Auslandsaufenthalts in einem EU – Land (außerhalb der EU) beantragen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, können Sie die Kostenrückzahlung nach Ihrer Rückkehr in die Slowakei beantragen. In der zuständigen Zweigstelle der Krankenversicherungsanstalt füllen Sie das Formular: Antrag auf Rückzahlung in bar von Sachleistungen, die in der EU gewährt wurden (   Antrag auf Rückzahlung in bar von Sachleistungen, die außerhalb der EU gewährt wurden) aus. Als Anlage reichen Sie ein:
  • Originalzahlungsbeleg
  • Ärztlichen Befund oder Beleg mit Aufzählung von gewährten Leistungen, evt. verschriebenen Medikamenten
  • andere Dokumente, die Sie bekommen haben.

 

Nach der Rückkehr in die Slowakei

 

Gleich nach der Rückkehr in die Slowakei ist Folgendes notwendig:

 

  • Meldepflicht in der Kranken- und Sozialversicherung, die sich aus der Legislative der SR ergibt, nicht vergessen
  • Falls Sie arbeitslos sind und Arbeit suchen, können Sie sich beim örtlich zuständigen Amt für Arbeit, Familie und Soziales registrieren, wo Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit dokumentieren müssen
  • Nach der Beendigung Ihrer Beschäftigung im Ausland haben Sie die Möglichkeit, eine Arbeitslosenunterstützung in dem Land zu beantragen, in dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Um diese Leistungen beziehen zu können, müssen Sie Bedingungen erfüllen, die die Rechtsvorschriften des gegebenen Staates bezüglich der Arbeitslosenunterstützung festlegen.
  • Nach der Rückkehr in die SR ist es notwendig, sich innerhalb der 7-tägigen Frist beim Amt für Arbeit, Familie und Soziales zu melden.
  • Nach der Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie jedes Jahr das nicht populäre persönliche finanzielle Problem lösen, nämlich, die Steuerpflicht zu begleichen. Die Tatsache, ob Sie eine Steuererklärung abgeben sollen, wenn Sie Einnahmen im Ausland hatten, hängt auch davon ab, ob Sie in der Slowakei eine begrenzte oder eine unbegrenzte Steuerpflicht haben.
  • Mit Ausarbeitung der Steuererklärung in der Slowakei und / oder in Österreich hilft Ihnen entweder Ihr Steuerberater oder Sie können sich auf dieser Seite registrieren und an unser professionelles Personal mir reichen Erfahrungen wenden.