Der Erziehungsurlaub ist bei uns das grundlegende Mittel zur Gewährleistung der Betreuung von kleinen Kindern. Die Parameter dieses Urlaubs haben einen bedeutenden Einfluss auf das Leben der Eltern. Von den Leistungen dieses Urlaubs hängt oft die Entscheidung der Partner für ein oder mehrere Kinder ab. Die Partner überlegen, wer von ihnen die Karriere fortsetzen wird u.ä.. „ Die jungen Menschen befürchten im Zusammenhang mit der Geburt des Kindes die Senkung ihres Lebensniveaus und den Verzicht auf einige ihrer Lebenspläne.

Erst nach diesen zwei Tatsachen folgen weitere Ängste: Angst von dem Verlust der Arbeit und Beschränkung ihrer Karrierechancen“, so steht es in dem Forschungsbericht des Instituts für Arbeit- und Familienforschung in diesem Jahr. Gerade aus diesen Gründen ist es wichtig, eine solche Familienpolitik zu erzielen, die der Gestaltung des Familienhinterlandes und der Möglichkeit einer beruflichen Realisierung der beiden Elternteile nicht im Wege stehen würde. Zum Beispiel durch die Möglichkeit, auch während des Erziehungsurlaubs beschäftigt zu sein, da es auch die Familienbeihilfe selbst notwendig macht.

„Es fehlen institutionelle Alternativen der Vorschulbetreuung wie z.B. Mini-Kindergärten oder professionelle Familienbetreuer“, sagt Barbora Holubová von dem Institut für Arbeit- und Familienforschung. „Wenn die Familie keine Möglichkeit hat, die Betreuung durch Verwandte zu sichern, kann sie in eine ernste finanzielle Situation geraten. Die Familien sind gezwungen, für Kinderbetreuung den kommerziellen Preis zu bezahlen oder muss die Frau auf ihren Beruf verzichten“, fügt Dusana Bieleszová von der Union der Muttercenter hinzu.

Die Möglichkeiten der Kinderbetreuung werden im starken Maße von der Einstellung des Arbeitgebers beeinflusst. Er kann die Unterstützung in verschiedenen Formen anbieten, z.B. in Form der Gewährleistung einer freien Arbeitszeit, durch Dotierung der Kinderkrippen, durch verschiedene Zuschüsse oder Unterstützung der Männer im Erziehungsurlaub.

Die Eingliederung des Vaters in die Pflege ist schließlich ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Kinderbetreuung. „ Die Bildung von Gefühlsbindungen zwischen dem Vater und dem Kind bereits vom zarten Alter erweist sich genauso wichtig wie die Bindungen zwischen der Mutter und dem Kind“, führt Bieleszová an. Oft hängt das jedoch von Einnahmen der beiden Eltern ab, die bei uns im Falle der Männer im Allgemeinen immer noch höher sind.

 

Interessante Unterschiede in europäischen Ländern:

 

In anderen europäischen Ländern existieren verschieden Systeme der Unterstützung der Kinderbetreuung, die sich in der Dauer des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs, in der Möglichkeit seiner Anspruchnahme, in Höhe der Leistungen und in anderen Vorteilen unterscheiden. Zum Beispiel bekommen die Mütter in Spanien, Holland, Frankreich und Estland während ihres Mutterschaftsurlaubs 100% von ihrem vorherigen Gehalt. Einige Länder sind erfolgreicher in der Bemühung um gleiche Eingliederung der Mütter und Väter in die Kinderbetreuung oder in Gewährleistung des genügenden Raums für Realisierung der Mütter in der Familie und im Beruf. „Der aktuelle Trend besteht darin, insgesamt die Dauer des Erziehungsurlaubs mit einem möglichst niedrigen Verlust von Familieneinahmen in Folge der Geburt des Kindes und der Kinderbetreuung zu senken.

Deshalb wird der Gleichlauf der Betreuung und Arbeit sowie Aufteilung der Last bezüglich der Einnahmenverluste und Unterbrechung der beruflichen Karriere der beiden Eltern unterstützt“, sagt Barbora Holubová. Zum Beispiel haben die Eltern in Portugal nach Ablauf des Mutterschaftsurlaub und des obligatorischen Vaterurlaubs Anspruch auf drei Monate Erziehungsurlaub, den einer von ihnen oder beide im Wechsel beanspruchen können. In Bulgarien hat der Vater nach der Geburt des Kindes Anspruch auf 15 Tage bezahlten Urlaub, wenn er ein Jahr davor versichert war. In Dänemark haben die Eltern nach dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub gleichen Anspruch auf weitere 32 Wochen des „Erziehungsurlaubs“, den sie bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres des Kindes beanspruchen können.

Wie kümmern sich andere europäische Staaten um die Eltern und Kinder?

 

Tschechische Republik

In der benachbarten Tschechischen Republik hat einer der Eltern Anspruch auf Bezug der Familienbeihilfe für das jüngste Kind. Während für die Anerkennung des Mutterschaftsgeldes gesetzliche Bedingungen erfüllt werden müssen, kann die Familienbeihilfe unabhängig von Vermögensverhältnissen oder Einnahmenhöhe bezogen werden.

 

Höhe der Familienbeihilfe

Die Höhe der Familienbeihilfe in der Tschechischen Republik ist seit dem Jahre 2012 auf dem Niveau 220 000 KC festgelegt, wobei der betreuende Elternteil selbst entscheidet, wie lange er die Beihilfe beziehen wird (von zwei bis vier Jahren). Danach wird die Höhe der Familienbeihilfe eingestellt. Die Bezugsdauer der Kinderbeihilfe und damit auch ihre Höhe können geändert werden, und zwar einmal in drei Monaten. Die Familienbeihilfe darf jedoch die 70% der vorherigen Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.

 

Österreich

Die Familienpolitik ist eine der großzügigsten in Europa. Der Mutterschaftsurlaub beginnt acht Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin. Die Mutter bekommt dabei eine Leistung in Höhe ihres Durchschnittsgehalts in den letzten drei Monaten. Der Erziehungsurlaub kann bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes dauern. Die Unterstützung ist in drei Varianten möglich: für 15 Monate, für 20 Monate oder für erste 30 Monate.

 

Polen

Kämpft mit einem hohen Risiko der Kinderarmut, ungenügender Zahl passender Einrichtungen für Kinderbetreuung und mit einem niedrigen Geburtenindex. Die Familienbeihilfe kann durch Leistungen von Ämtern vor Ort ergänzt werden. Der Erziehungsurlaub kann drei Jahre in der Zeitspanne bis zum vierten Lebensjahr des Kindes dauern. Es existiert auch eine einmalige Leistung bei Geburt des Kindes.

 

Ungarn

Die Mutterschaftsleistung reicht bis zu der Höhe von 70 % des Brutto-Durchschnittsgehalts. Wenn ein Elternteil die Unterstützung beziehen will, darf er bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes nicht arbeiten. Der Erziehungsurlaub existiert bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes und die Leistung liegt bis zu 70 % der Einnahme, sie ist jedoch nicht höher als 376 € monatlich. Es existiert auch das Programm zur Unterstützung des langfristigen Sparens für das Kind – Baby bond. Bei seiner Geburt gewinnt das Kind eine einmalige Leistung in Höhe von 150 €, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes in die Bank eingelegt wird. Die Väter können parallel zum Mutterschaftsurlaub   extra fünf Tage Urlaub nehmen, der vom Arbeitgeber bezahlt und vom Staat erstattet wird.

 

Frankreich

Hat eine starke Unterstützung von Großfamilien, der Frauenbeschäftigung und Verknüpfung des Familien- und des Arbeitslebens. Die Familienbeihilfe bildet die Grundlage der französischen Familienpolitik. Der Mutterschaftsbeitrag entspricht in seiner Höhe dem vorherigen Einkommen und wird im Laufe der 16 Wochen ausgezahlt. Die Väter haben Anspruch auf Zulage für 11 abgearbeitete Tage. Die einmalige Leistung bei Geburt des Kindes beträgt 894, bzw. 1788 €. Monatlich wird eine Leistung an den Elternteil ausgezahlt, der allein lebt, je nach Einkommenshöhe und Anzahl der Kinder. Für ein Kind beträgt diese Leistung beispielsweise 778 €. Die Elternbeihilfe für Familien mit mehr Kindern beginnt bei 124 € pro Monat für zwei Kinder, 282 € monatlich für drei Kinder und 159 € für jedes weitere Kind. Kindergärten und Kinderkrippen stehen für Kinder ab zwei Monaten, gleich nach der Beendigung des Mutterschaftsurlaubs zur Verfügung.

 

Schweden

Einen bezahlten Erziehungsurlaub können beide Eltern maximal 16 Monate für ein Kind beanspruchen. Davon bekommt der Elternteil 13 Monate lang 80% des vorherigen Gehalts. Jeder Elterteil verfügt über ein unübertragbares Recht auf zwei Monate bezahlten Erziehungsurlaubs. Die restlichen 12 Monate können die Eltern auf beliebige Weise untereinander verteilen. Anspruch auf Befreiung von der Vollzeitarbeit besteht maximal bis zu 18 Monaten des Kindes. Danach haben die Eltern Anrecht auf 25-prozentiges Arbeitspensum, und dies bis zum achten Lebensjahr des Kindes oder bis zur Beendigung der ersten Schulklasse.

 

Quelle: https://zena.sme.sk/

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